Europawahl 2019

Europawahl 2019

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Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere ausführliche Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters.


Wahlergebnisse - Präsentation

Europawahl 2019 - Wahlgrafik



Wahlergebnisse hier anzeigen
(Öffnet in neuem Fenster)


Hinweis zur Ergebnisdarstellung am Wahlsonntag:

Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr werden die Stimmen durch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgezählt. Sobald die Ergebnis-Meldungen eingegangen und verarbeitet sind, werden sie unter obigem Link bereitgestellt.

Die Wahlergebnis-App für mobile Geräte können Sie sich nachfolgend herunterladen:

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Informationen zur Briefwahl

Wahlurne

Sie können Ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Wahlamt oder direkt hier über unser Online-Formular einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Wie lautet mein zuständiges Wahlamt?

Samtgemeinde Eilsen
- Wahlamt -
Herr Clemens Tauscher

Bückeburger Straße 4
31707 Bad Eilsen

Telefon: 05722 / 886- 17
Telefax: 05722 / 886- 24
E-Mail: wahlamt@sg-eilsen.de

Wo bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Briefwahl

Wahlbrief und Stimmzettelumschlag

Wahlscheine zur Briefwahl können Sie
>> persönlich oder
>> schriftlich beantragen (Auch per E-Mail, per Fax oder über unser Online-Formular).
>> Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt wurde. Folgende Angaben sind hier erforderlich:
>> Familienname,
>> Vornamen,
>> Geburtsdatum und
>> Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher
in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Jetzt direkt online Briefwahlunterlagen beantragen:

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über unser Online-Formular ist jetzt nicht mehr möglich.

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