Landratswahl 2018
Wahl zum Landrat im Landkreis Schaumburg am 09. September 2018
Die Amtszeit des Landrates endet am 28.02.2019. Es ist daher rechtzeitig per Direktwahl ein neuer Landrat zu wählen. Der Kreistag hat als Wahltermin für die Landratswahl Sonntag, den 09.09.2018 bestimmt.
Weitere Informationen zur Landratswahl finden Sie auf der Website des Landkreis Schaumburg.
Wahlergebnisse - Präsentation
Wahlergebnisse hier anzeigen
(Öffnet in neuem Fenster)
Hinweis zur Ergebnisdarstellung am Wahlsonntag:
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr werden die Stimmen durch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgezählt. Sobald die Ergebnis-Meldungen eingegangen und verarbeitet sind, werden sie unter obigem Link bereitgestellt.
Die Wahlergebnis-App für mobile Geräte können Sie sich nachfolgend herunterladen:
Informationen zur Briefwahl
Sie können Ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Wahlamt oder direkt hier über unser Online-Formular einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Samtgemeinde Eilsen
- Wahlamt -
Frau Anna Strahler
Bückeburger Straße 4
31707 Bad Eilsen
Telefon: 05722 / 886- 16
Telefax: 05722 / 886- 24
E-Mail: wahlamt@sg-eilsen.de
Wahlscheine zur Briefwahl können Sie
>> persönlich oder
>> schriftlich beantragen (Auch per E-Mail, per Fax oder über unser Online-Formular).
>> Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt wurde. Folgende Angaben sind hier erforderlich:
>> Familienname,
>> Vornamen,
>> Geburtsdatum und
>> Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher
in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über unser Online-Formular ist jetzt nicht mehr möglich.